Förderungen

Aktuelle Förderungen
Energieberatung
- BAFA EBW, individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), BAFA EBN
Einzelmaßnahmen
- BAFA BEG EM – Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung
Heizungstausch
- KfW 458 und weitere einschlägige Heizungsförderungen
Komplettsanierung
- KfW 261 für Wohngebäude, KfW 263 für Nichtwohngebäude
Energetischer Neubau
- KfW 297/298, 296, 299 und 596
Fachplanung und Baubegleitung
- Förderfähige energetische Planung, Nachweise und Qualitätssicherung im jeweiligen Programm
Staatliche Förderungen für energieeffiziente Gebäude
Fördermöglichkeiten erkennen. Energieeffizienz steigern. Nachhaltig investieren.
Eine energetische Sanierung oder ein energieeffizienter Neubau kann durch verschiedene staatliche Förderprogramme unterstützt werden. Entscheidend sind die technischen Anforderungen, der energetische Zustand des Gebäudes und die richtige Förderstrategie.
Unser Ingenieurbüro unterstützt Sie bei der energetischen Planung, der Prüfung von Fördervoraussetzungen und der fachlichen Begleitung förderfähiger Maßnahmen.
Welche Förderung passt zu Ihrem Vorhaben
BAFA – Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Ein individueller Sanierungsfahrplan zeigt, wie ein bestehendes Wohngebäude schrittweise oder in einem Gesamtkonzept energetisch verbessert werden kann.
Förderung:
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars
- Maximal 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern
- Maximal 850 € bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
Ein qualifizierter iSFP kann außerdem Vorteile bei bestimmten geförderten Einzelmaßnahmen bieten. (Link)
1. Energieberatung und individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

2. Energetische Einzelmaßnahmen
BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM)
Für die energetische Modernisierung einzelner Gebäudeteile und technischer Anlagen stehen staatliche Zuschüsse zur Verfügung.
Förderfähige Maßnahmen können sein:
- Wärmedämmung von Außenwänden, Dach und Geschossdecken
- Austausch von Fenstern und Außentüren
- Sommerlicher Wärmeschutz
- Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Energetische Anlagentechnik und Gebäudeautomation
- Heizungsoptimierung
Förderung: Für zahlreiche Maßnahmen beträgt die Grundförderung 15 %. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein zusätzlicher iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt werden.
Seit Juli 2026 gelten für den iSFP-Bonus zusätzliche Mindestinvestitionsanforderungen. (Link)

3. Wärmepumpen und moderne Heiztechnik
KfW 458 / 459 / 522 – Heizungsförderung
Der Austausch bestehender Heizsysteme gegen förderfähige klimafreundliche Heiztechnik kann durch staatliche Zuschüsse unterstützt werden.
Beispiele:
- Wärmepumpen
- Solarthermische Anlagen
- Förderfähige erneuerbare Heizsysteme
- Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetze
Für private Eigentümer im Programm KfW 458 sind abhängig von den persönlichen und technischen Voraussetzungen Zuschüsse von 30 % bis zu 80 % möglich.
Für Unternehmen bestehen gesonderte Programme, beispielsweise KfW 459 und KfW 522.
Wir unterstützen bei der Prüfung technischer Anforderungen, der Förderfähigkeit sowie der Erstellung und Prüfung erforderlicher Nachweise. Die Auslegung und handwerkliche Umsetzung der Heizungsanlage erfolgen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbetrieben. (Link)

4. Komplettsanierung zum Effizienzhaus
KfW 261 – Wohngebäude
Wer sein Wohngebäude umfassend energetisch modernisieren möchte, kann eine Förderung im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung erhalten.
Gefördert werden geeignete Sanierungskonzepte, die eine anerkannte Effizienzhaus-Stufe erreichen.
Förderung:
- Förderkredit bis zu 150.000 € je Wohneinheit
- Tilgungszuschuss abhängig von Effizienzhaus-Stufe und weiteren Förderbedingungen
- Zusätzliche Fördermöglichkeiten für energetische Fachplanung und Baubegleitung
Wir unterstützen bei energetischer Bilanzierung, Effizienzhausplanung, technischen Nachweisen sowie der Erstellung von Bestätigungen zum Antrag (BzA) und nach Durchführung (BnD). (Link)

6. Energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden
KfW 263 – Effizienzgebäude
Für Bürogebäude, Gewerbeimmobilien und weitere Nichtwohngebäude bestehen Fördermöglichkeiten zur umfassenden energetischen Sanierung.
Die Förderung setzt das Erreichen einer förderfähigen Effizienzgebäude-Stufe voraus.
Energetische Fachplanung umfasst beispielsweise:
- Berechnungen nach DIN V 18599
- Bewertung der Gebäudehülle und technischen Anlagen
- Energetische Sanierungskonzepte
- Effizienzgebäude-Nachweise
- Energetische Fachplanung und Baubegleitung
Die konkrete Durchführung erfolgt entsprechend der jeweils erforderlichen fachlichen Zulassung.

5. Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude
KfW 297 / 298 – Klimafreundlicher Neubau
Bei der Errichtung energieeffizienter Wohngebäude werden insbesondere hohe energetische Standards und gegebenenfalls Anforderungen an Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus berücksichtigt.
Energetische Anforderungen und Leistungen:
- Effizienzhaus-Nachweise
- Energetische Fachplanung
- Lebenszyklusanalyse (LCA), soweit erforderlich
- Planung und energetische Baubegleitung
- Nachweise zur Förderfähigkeit
- QNG-orientierte Nachweiskoordination bei entsprechender Förderstufe
KfW 296 – Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
Dieses Programm berücksichtigt neben energetischen Anforderungen unter anderem die Lebenszyklus- und Flächeneffizienz des Neubaus. (Link297,298) , (Link296)

7. Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude
KfW 299 / 596
Bei neuen Nichtwohngebäuden können energieeffiziente Bauweisen, Lebenszyklusanalysen und besondere Anforderungen an die Nachhaltigkeit relevant sein.
Zu den fachlichen Leistungen gehören unter anderem energetische Berechnungen, LCA, Prüfung der technischen Fördervoraussetzungen und energetische Baubegleitung.
Bei QNG-Förderstufen wird zusätzlich eine entsprechende Nachhaltigkeitszertifizierung durch die hierfür qualifizierten und zuständigen Stellen benötigt. (Link299) , (Link596)

8. Energieberatung und Fördermöglichkeiten für Nichtwohngebäude
Energetische Beratung für Büro-, Gewerbe- und andere Nichtwohngebäude
Wir unterstützen Eigentümer und Unternehmen bei der Orientierung zu energetischen Fördermöglichkeiten, der Bewertung technischer Anforderungen und der Planung von Energieeffizienzmaßnahmen.
Für umfassende energetische Sanierungskonzepte bietet das BAFA unter anderem die Energieberatung nach DIN V 18599 (EBN Modul 2) an.
Die Durchführung entsprechend geförderter Beratungen setzt die erforderliche Qualifikation und Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste voraus. (Link)

9. Energetische Fachplanung und Baubegleitung
Die qualifizierte Fachplanung und Baubegleitung trägt dazu bei, dass energetische Maßnahmen fachgerecht geplant, umgesetzt und dokumentiert werden.
Mögliche Leistungen:
- Prüfung der technischen Mindestanforderungen
- Energetische Berechnungen und Nachweise
- Abstimmung mit ausführenden Fachunternehmen
- Prüfung energetisch relevanter Ausführungsdetails
- Dokumentation der Umsetzung
- Fördertechnische Abschlussnachweise
Im Rahmen bestimmter BEG-Programme sind für Fachplanung und Baubegleitung eigenständige Förderungen von 50 % der förderfähigen Honorarkosten möglich. (Link)

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – Aktuelle Anforderungen 2026
Neue gesetzliche Rahmenbedingungen für energieeffiziente Gebäude
Seit dem 29. Juli 2026 gelten die wesentlichen Neuregelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG), das das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst hat.
Das neue Gesetz ermöglicht eine technologieoffenere Heizungswahl. Die bisherige allgemeine Verpflichtung, neue Heizungsanlagen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien zu betreiben, ist entfallen.
Unverändert von zentraler Bedeutung bleiben gesetzliche Anforderungen an die energetische Qualität von Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Unsere Leistungen im Bereich der energetischen Gebäudeplanung:
- Energetische Nachweise für Neubau und Sanierung
- Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs
- Bewertung des baulichen Wärmeschutzes
- Berechnung von U-Werten und Wärmeverlusten
- Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweise
- Bewertung und energetische Optimierung der Anlagentechnik
- Prüfung der gesetzlichen energetischen Anforderungen
Wir unterstützen Bauherren und Gebäudeeigentümer bei der energetischen Planung und der Einhaltung der jeweils geltenden Anforderungen.
Rechtsstand: Oktober 2026
Weitere Informationen: hier
Professionelle Energieberatung von der Planung bis zum Nachweis
Wir unterstützen Sie dabei, energetische Maßnahmen sinnvoll aufeinander abzustimmen, technische Fördervoraussetzungen zu prüfen und die notwendigen Nachweise vorzubereiten.
Unser Ziel ist eine technisch fundierte, wirtschaftlich nachvollziehbare und langfristig nachhaltige Lösung für Ihr Gebäude.
Förderhinweis: Die dargestellten Fördermöglichkeiten entsprechen dem Informationsstand Oktober 2026. Förderquoten, Programme, technische Mindestanforderungen und Antragsbedingungen können sich ändern. Förderungen stehen unter dem Vorbehalt der jeweils geltenden Richtlinien und verfügbaren Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Unsere fachliche Begleitung erfolgt im Rahmen der jeweils bestehenden Qualifikationen und Eintragungsberechtigungen.
